Startseite » Beratung » Drogen » Psychosoziale Begleitung der Substitution (PSB) » Rahmenbedingungen
FAQ
Wer kann substituiert werden?
• Grundsätzlich jede/r der das 18. Lebensjahr vollendet hat und
• der länger als zwei Jahre opiatabhängig ist.
Voraussetzungen für eine Substitutionsbehandlung
• Sie wollen etwas verändern oder möchten es mindestens versuchen.
• Sie sind bereit offen und ehrlich über ihre Suchtproblematik zu sprechen.
Ziele
• Alltagsbewältigung
• Reduktion des Gebrauchs von Suchtmitteln
• Gesundheitliche Stabilisierung und Behandlung von körperlichen und psychischen Begleiterkrankungen
• Soziale Stabilisierung im Sinne von Teilhabe in der Gesellschaft und im Arbeitsleben
• Langfristige Opiatfreiheit
Im Vogelsbergkreis erfolgt diese Behandlung entsprechend den hierfür geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer in enger Kooperation zwischen den substituierenden Ärzt:innen und dem Beratungszentrum Vogelsberg
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme?
Nehmen Sie Kontakt zu unseren Berater:innen im Beratungszentrum Vogelsberg auf
Die weiteren Rahmenbedingungen werden dann im Erstgespräch geklärt und in einem Substitutionsvertrag vereinbart.
Ansprechpartner
Corinna Kaiser
Erziehungswissenschaftlerin M.A.
Zeller Weg 2
36304 Alsfeld
Telefon +49 (0) 66 31 - 79 39 0 - 13
Mobil + 49 (0) 151 - 17 16 84 13
corinna.kaiser(at)bz-vogelsberg.de
Peter Pfeiffer
Sozialpädagoge B.A.
Zeller Weg 2
36304 Alsfeld
Telefon +49 (0) 66 31 - 79 39 0 - 20
Mobil + 49 (0) 151 - 55025916
peter.pfeiffer(at)bz-vogelsberg.de