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Ambulantes Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken - AkT
Das Ambulante Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken ist eine Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 1 SGB V. Es stellt eine wissenschaftlich fundierte Methode dar, die Ihnen helfen kann, Ihren Alkoholkonsum deutlich zu reduzieren. Das Reduktionsziel wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst festgelegt.
Die Gruppenabende laufen in strukturierter Form und auf einer persönlichen Ebene ab. Die AkT-Gruppe triftt sich im wöchentlichem Abstand an zehn Abenden für je zweieinviertel Stunden. Bei der Durchführung des Ambulanten Gruppenprogramms zum kontrollierten Trinken kommen moderne Formen der Erwachsenenbildung zum Einsatz.
Aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) ist das Beratungszentrum Vogelsberg an dieser Stelle verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass sich dieses Programm nicht an alkoholabhängige Personen wendet und es nicht zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung des Alkoholkonsums dient.
Themen der Gruppenabende:
- Grundinformationen über Alkohol
- Führen des Trinktagebuches / Auswirkungen des Alkoholkonsums
- Bilanz des bisherigen Alkoholkonsums
- Erste persönliche Zielsetzung
- Strategien der Zielerreichung
- Risikosituationen
- Umgang mit Ausrutschern
- Umgang mit sozialen Gefährdungssituationen
- Alkoholfreie Bewältigung von Belastungen / alkoholfreie Freizeitgestaltung
- Festlegung des mittelfristigen persönlichen Ziels; Pro und Contra kontrolliertes Trinken; Abstinenz
Diagnostik
Den zehn Gruppenabenden vorgeschaltet ist eine Diagnostik-Phase. Dabei wird abgeklärt, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist. In Form von Fragebögen, Arztberichten und einem persönlichen Gespräch werden mögliche Risiken ausgeschlossen. Sollte eine Teilnahme am Ambulanten Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, erhalten Sie in jedem Fall eine Empfehlung für ein anderes Hilfsangebot.
Vertraulichkeit
Innerhalb der AkT-Gruppen werden Gruppenregeln festgelegt. Dabei spielen der Schutz der Privatsphäre, Verbindlichkeit und ein respektvoller Umgang miteinander eine große Rolle. Selbstverständlich sind auch die Kursleiterinnen und Kursleiter zur strengsten Vertraulichkeit verpflichtet.
Was kostet die Teilnahme am "Ambulanten Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken?
Die Teilnahme an den zehn Gruppenabenden ist kostenpflichtet. Bitte erfragen Sie den aktuellen Preis bei den Ansprechpartner für dieses Angebot.
Grundsätzlich ist eine Förderung der Programme zum kontrollierten Trinken durch jede Krankenkasse als Leistung der Primärprävention nach § 2ß SGB V möglich. Versicherte können einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse zu den Kosten der Programm erhalten. Die Krankenkasse vor Ort trifft im Einzelfall die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird. Deshalb sollte vor Teilnahme an dem Programm der Kostenzuschuss bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden.
Ansprechpartnerin
Annett Lockett
Dipl.-Sozialpädagogin
und Sozialtherapeutin
Neuer Steinweg 13
36341 Lauterbach
Telefon +49 (0) 66 41 - 91 10 7 13
Telefax +49 (0) 66 41 - 91 97 15
Mobil +49 (0) 151 - 17 16 84 18
annett.lockett(at)bz-vogelsberg.de